AGB
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Das Gästeführerhonorar für deutschsprachige Führungen für eine Dauer von 2 Stunden beträgt 180,00 Euro, für eine Dauer von 3 Stunden 200,00 Euro.
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Das Gästeführerhonorar bei offenen Rundgängen in deutscher Sprache beträgt für Einzelgäste 14,00 Euro pro Person, 12,00 Euro für Personen, die Anrecht auf Ermäßigungen haben und 7 Euro für Kinder. Für Familien besteht die Möglichkeit bei ausgewählten Führungen für 25,00 Euro mitzugehen. Die genannten Honorare verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer.
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Das Gästeführerhonorar bei englischsprachigen Führungen für eine Dauer von 2-3 Stunden beträgt 220,00 Euro (inkl. 19 % MwSt.).
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Die Gruppengröße bei Stadtrundgängen beträgt maximal 25 Teilnehmer.
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Die Gruppengröße bei Museumsführungen beträgt maximal 20 Teilnehmer.
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Eintrittsgelder sind nicht im Honorar enthalten.
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Ausfallhonorar bei Auftragsstornierungen:
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50 % des vereinbarten Honorars bei Stornierungen, die von 2 Wochen bis 5 Werktage vor dem vereinbarten Termin eingehen,
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100 % des vereinbarten Honorars bei Stornierungen, die weniger als 5 Werktage vor dem vereinbarten Termin eingehen.
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Verhalten und Honorar bei verspäteter Ankunft der Reisegruppe:
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Der Gästeführer wartet 30 Minuten am vereinbarten Treffpunkt. Sollten die Teilnehmer zum vereinbarten Termin nicht erscheinen, wird das vereinbarte Honorar berechnet.
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Die Führungen finden bei jedem Wetter statt. Gegebenenfalls kann nach individueller Absprache ein Schlechtwetterprogramm als Alternative vereinbart werden.
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Bild- und Tonaufnahmen während der Führung sind nicht gestattet.
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Die Teilnahme an Führungen erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Der Gästeführer ist von jeglicher Haftung freigestellt.
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Ihr Gästeführer ist geschützt durch eine Berufshaftpflicht-Versicherung und Vermögensschaden-Versicherung durch den Bundesverband der Gästeführer in Deutschland BVGD. Die Berufs-Haftpflichtversicherung wurde abgeschlossen bei der Generali Versicherung AG, 81731 München. Ausführliche Informationen zur Berufshaftpflichtversicherung finden Sie unter www.bvgd.org.